Baustellen und Verkehr #bbae-2748

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Steinbahn - Kreuzung Dohkaule Besondere Kreuzung = Versatz der Einmündungen = je nach Auslegung 2 Einmündungen statt eine Kreuzung Nach StVO dürfen Fahrzeuge gegenüber der Einmündung parken Problem hier: Bus-Linienverkehr, schlechte Einsicht in die Steinbahn (aus der Dohkaule - von Richtung Aulgasse kommend) und keine Ausweichmöglichkeit WG Engstelle und dauerhaft Parkender PKW. Frage/Lösung/Entschärfung Unfall-Hotspot: Sperrfläche/Parkverbot im diesem Kreuzungsbereich!!! Nachfolgend Bilder vom 03. Und 04.07.2020 als Beispiel für Ständige Problemparker in dem Bereich
Adresse: 
Steinbahn 21, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich gilt, dass gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Metern von den Fahrbahnkanten verboten ist. Der Fahrzeugführer muss also beim Parken seines Fahrzeug einen erforderlichen Mindestabstand von 5 Metern zu einer Kreuzung oder Einmündung einhalten. Seitens der RSVG liegen bislang keine Hinweise zur Parksituation an der genannten Stelle vor. Nach Einschätzung der Fachdienststelle sind aus dortiger Sicht grundsätzlich auch keine negativen Auswirkungen, die das übliche Maß an vergleichbaren Kreuzungen übersteigen würden, gegeben. Von einer zusätzlichen Markierung oder der Installation von Pollern würden wir daher absehen. Ich bitte um Verständnis. Da in dem genannten Bereich aber grundsätzlich ein gesetzliches Haltverbot besteht, wurden die Kollegen des Ordnungsamtes gebeten, den Bereich künftig im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen verstärkt zu berücksichtigen und die dort abgestellten Fahrzeuge zu verwarnen. Wir werden die Situation im Blick behalten.

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