Baustellen und Verkehr #c974-4688

Baustellen und Verkehr Archiv
Sehr geehrte Damen und Herren, die Parksituation (insbesondere für Anwohner) im Bereich Siegburg-Zange ist bekanntlich schon seit geraumer Zeit erheblich problematisch. Insbesondere zu Berufsschulzeiten ist es beinahe unmöglich einen freien Anwohnerparkplatz zu finden. Mit Neuerung des Bußgeldkataloges und einhergehender Ausweitung der Durchsetzung des Gehwegparkverbotes arbeitet die Stadt erheblich gegen den Bürger, ohne jedoch ausgleichende Lösungen anzubieten. Dabei wären die Lösungen doch so einfach - folglich würde ich gerne zwei präsentieren: 1. Auf der Hohenzollernstraße in Höhe der Hausnummer 82 befindet sich rechtsseitig (in absteigender Fahrtrichtung) eine Halteverbotszone. Diese Halteverbotszone erfüllt meines Erachtens nach keinen konkreten Sinn. Hier könnte man problemlos diverse Anwohnerparkplätze schaffen. Ein Bild habe ich beigefügt. 2. Der Berliner Platz (Siegburg Zange) ist ein durch die Stadt Siegburg betriebener Parkplatz. Dieser kann gerne für Fremdparker weiterhin kostenpflichtig bleiben, sollte aber für Anwohner mit Parkausweis freigegeben werden.
Adresse: 
Hohenzollernstraße 82, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Im Stadtgebiet wurde das Parken auf dem Gehweg unter Anwendung des Opportunitätsprinzip bisher dort geahndet, wo es durch zu geringe Restbreite zu erheblichen Beeinträchtigungen, Behinderungen für Fußgänger oder des fließenden Verkehrs gekommen ist. An Stellen mit ausreichender Restbreite für Fußgänger, sprich 1,20 m oder 3 Gehwegplatten, wurde das Gehwegparken geduldet. Durch die deutlich erhöhten Bußgeldvorschriften in dem am 9. November 2021 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung hat der Gesetzgeber das Augenmerk darauf gelegt, dass das Gehwegparken zukünftig stringenter zu ahnden ist. Dieser Aufforderung des Bundesgesetzgebers muss auch die Stadt Siegburg Folge leisten. Die strengeren Maßstäbe für Siegburg wurden durch die Presse, auch lokal, veröffentlicht. Sicherlich kann nicht davon ausgegangen werden, dass jeder Autofahrer persönlich durch die Stadt über geltendes Recht informiert und belehrt wird. Im Übrigen hat jeder Grundstückseigentümer für eigene Abstellmöglichkeiten auf dem Grundstück Sorge zu tragen. Die eingeschränkte Haltverbotszone im Bereich der Hohenzollernstraße kann aus Sicht des Fachamtes nicht aufgehoben werden, da ansonsten die Ausweichfläche für den Gegenverkehr wegfällt. Gerade zu den Schulzeiten, wo das Verkehrsaufkommen deutlich erhöht ist, stünde der Gegenverkehr bis in den Kreuzungsbereich. Seit der Einführung des Bewohnerparkens auf der Zange sollte sich die Situation merklich entspannt haben, gerade, weil dies auch in Abstimmung mit allen Beteiligten zwischen 8 und 18 Uhr ausgewiesen und vom zuständigen Fachausschuss seinerzeit so beschlossen wurde. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass nicht jeder, der im Besitz eines Bewohnerparkausweises ist, Anspruch auf einen freien Parkplatz hat. Im Bereich des Berliner Platzes wurde seinerzeit die einvernehmliche Lösung erzielt, dass der hintere Bereich der Katharinenstraße in den Bewohnerparkbereich einbezogen wird mit dem Hintergrund, dass allgemeine Plätze der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müssen.

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