Baustellen und Verkehr #d963-4563

Baustellen und Verkehr Archiv
120 cm Bürgersteigbreite... verbleiben vielleicht neben dem direkt und viel zu knapp am Bordstein geparkten Lastenrad aber neben dem zweiten an der Laterne angeketteten Rad wohl kaum 1m... Gleichbehandlung erbeten. Danke
Adresse: 
Wellenstraße 50, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich werden herrenlose Fahrräder mit einer Aufforderung zur Entfernung durch das städtische Ordnungsamt versehen. Fahrräder können im Gegensatz zu PKW´s, Motorrollern, LKW´s etc. nicht verwarnt werden, da der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann. Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Gehwegparken grundsätzlich. Im Stadtgebiet wurde das Parken auf dem Gehweg unter Anwendung des Opportunitätsprinzip bisher dort geahndet, wo es durch zu geringe Restbreite zu erheblichen Beeinträchtigungen, Behinderungen für Fußgänger oder des fließenden Verkehrs gekommen ist. An Stellen mit ausreichender Restbreite für Fußgänger, sprich 1,20 m oder 3 Gehwegplatten, wurde das Gehwegparken geduldet. Durch die deutlich erhöhten Bußgeldvorschriften in dem am 9. November 2021 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog zur Straßenverkehrsordnung hat der Gesetzgeber das Augenmerk darauf gelegt, dass das Gehwegparken zukünftig stringenter zu ahnden ist. Dieser Aufforderung des Bundesgesetzgebers muss auch die Stadt Siegburg Folge leisten.

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