Sonstiges #e8fa-2854

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Wohnwagen als Dauerparker. Parkstreifen schräg gegenüber Einfahrt Siegwerk.
Adresse: 
Alfred-Keller-Straße 34, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung: 
Grundsätzlich darf ein Wohnwagen 14 Tage unbewegt an einem Ort stehen. Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes hatten sich die Ventilstände notiert, zuletzt ist dieser jedoch bewegt worden. Die Kollegen werden den Wohnwagen weiterhin im Blick behalten und bei Überschreiten der Frist eine Verwarnung ausstellen.

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    19. August 2020 - 18:23

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