Baustellen und Verkehr Archiv
Bereits seit mehr als einem Monat steht ein "herrenloser" Motorroller auf dem Gehweg. Nach mehrmaliger Rücksprache mit der Polizei zeigt sich diese hierfür nicht zuständig und verweist auf das Ordnungsamt. Für Rollstuhlfahrer und für einige Passanten mit Kinderwagen stellt der Motorroller ein Hindernis dar.
Adresse:
Am Abtshof 64, 53721 Siegburg
Antwort der Verwaltung:
Die Außendienstmitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes waren vor Ort und haben sich den von Ihnen genannten Roller im Bereich der Straße Am Abtshof angeschaut. Da von diesem Fahrzeug keine Gefahr durch beispielweise auslaufendes Öl oder Ähnlichem ausgeht sowie zugelassen ist, besteht hier aktuell kein Handlungsbedarf. Aus Sicht des städtischen Ordnungsamtes ist auf dem dortigen Gehweg die erforderliche Restbreite von 1,20 Metern gegeben, sodass das Passieren auch mit Rollstuhl oder Kinderwagen problemlos möglich ist.