Ich habe auf der Weierstr. wegen Falschparken ein Knöllchen über 55€ erhalten. Es gibt ein Halteverbotsschild, welches ganz klar in eine Richtung zeigt. Wenn das Parken in beide Richtungen verboten ist, so kennzeichnen Sie dies doch bitte auch auf dem Schild.
Trotz eines Anwohnerparkausweises (Bereich AK) ist der Bereich manchmal so voll, dass es keine offiziellen Parkmöglichkeiten mehr gibt. Das fällt besonders im Moment auf. Das Ende der Weierstr. (Richtung Kreuzung Aulgasse) lässt jedoch genügend freie Parkmöglichkeiten zu, die weder die Fußgänger noch die Autofahrer behindert. Ich rege also an, sich dieser Situation einmal anzunehmen und zu prüfen, ob die Möglichkeiten nicht freigegeben werden können. Der Bürgersteig ist z.B. teilweise so breit, dass ein Auto problemlos parken kann und daneben ganz entspannt Kinderwagen, Rollatoren oder sonstige Gehilfen Platz haben. Mir ist es gerade für den Gehweg wichtig, dass keine beeinträchtigen Menschen in der Fortbewegung behindert werden, wenn ich parke. Dies kann hier zu 100% gewährleistet werden.
Ich freue mich über eine Rückmeldung und dass Sie sich dieser Sache annehmen. Wenn eine Öffnung Ihrerseits nicht möglich ist, freue ich mich natürlich auch über alternative Vorschläge, wie ein Parken im öffentlichen Raum ohne Vergehen möglich sein kann.