Fahrradverkehr Regelung in der Fussgängerzone während der "Lieferverkehr-Zeiten".
Am 12.11.2014 wurde ich morgens um 07.30 Uhr von einem Polizeifahrzeug angehalten . Ich auf dem Fahrrad , die Polizisten blieben in ihrem Auto sitzen . Äußerst herablassend wurde ich gefragt, warum ich denn so erstaunt schauen würde, es wäre doch wohl sonnenklar, dass ich auf dem Fahhrad in der Fussgängerzone nichts zu suchen hätte. Auf meine Erklärung hin, dass nach meiner letzten Information, die auf Zeitungsartikeln beruhe , der Fahrradverkehr während der Lieferzeiten erlaubt wäre , wurde mir ein Vortrag über die Strassenverkehrsordnung gehalten. Während dieses Vortrags fuhren vier Auto an uns vorbei. 2 der Stadt Siegburg , zwei Privatfahrzeuge. Auf meine Frage , warum hier Autos fahren dürften, die definitiv nicht zum Lieferverkehr gehörten, wie z.B. Rentner , die auf dem Markt einkaufen giehen, oder Mütter, die für Kinder Brötchen beim Bäcker oder Aufschnitt beim Fleischer Hielscher holen würden und warum hier die Polizei nicht eingreifen würde, wurde ein erneuter Vortrag gehlaten. Diesmal über Aufweichungen der Verkehrsregeln durch die Stadt Siegburg , die für alle ein Problem darstellen würden . Es hätten Mitarbeiter der Polizei bereits "massive"Drohungen erhalten um keine " Knöllchen" zu verteilen.
Inzwischen wurden von dem zweiten Polizisten eine Gruppe Schulkinder von ihren City- Rollern !! geholt.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
1. wie ist die aktuelle Regeleung für den Fahhradverkehr in der Fussgängerzone?
2. Wo ist diese Regelung für einen Bürger zu erkennen, der nicht jeden Tag die Zeitung liest.
3.Ist es sinnvoll und zu begreifen, warum Autos fahren dürfen, aber Fahrräder und City-Roller nicht ( alles natürlich nur, während der Lieferverkehr Zeiten ..)
4. Warum sind unsrer Ordnunghüter nicht etwas freundlicher und "Bürgernäher "?
5. Warum wird immer alles auf dem Rücken der " schwächsten " Verkehrsteilnehmer ausgetragen ?
Mit freundlichen Grüßen
Hilke Schröder-Preuß