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Baustellen und Verkehr #031e-63

Falsch, die Antwort ist entweder nicht erstellt oder zumindest nicht bei mir angekommen. Ich bitte ggf. um erneute Zusendung - was ja, wenn es sie gäbe, einfach wäre. ;-) Und wie man einen Bebauungsplan konkret beantragt, um in der Stadtplanung ggf. ausufernde Erweiterungen zu verhindern, wurde noch nie so beantwortet, dass ein Bürger nicht gleich wegen Formfehler abgewimmelt wird. Ob das Thema Stadtplanung und Verdichtung ein Thema von allgemeinem Interesse sein könnte? Dann auch öffentliche Antwort. Danke! Also noch einmal die Fragen: 2. Laut diesem Bebauungsplan sollen zwei Vollgeschosse mit Dach erlaubt sein - wie kann dann oberhalb des 2. Vollgeschosses auf einem Teil eines Umbaus ein Kniestock von geschätzt 50 cm genehmigt werden? Bitte da um eine für Laien verständliche Antwort. 3. Für den Rest der Strasse gibt es keinen Bebauungsplan - hier gilt die ortsübliche Bebauung in der Nachbarschaft. Wie kann man einen Bebauungsplan beantragen, der 2 Vollgeschosse mit Satteldach bis zu 49 Grad ohne jeden weiteren Kniestock im Dachgeschoss und mit Gauben, die nur Räume mit mindestens 1/3 Dachschräge erlauben, vorschreibt? Oder hat die Stadtplanung vor, die Häuser um jeden Preis in die Höhe wachsen zu lassen? 4. Für Neubauten sind schon kurz nach Gründung der BRD Stellplätze nachzuweisen gewesen und nach der Landesbauordnung NRW auch in Siegburg als ständig benutzbar vorzuhalten vorgeschrieben - hält die Stadt Siegburg dieses Gesetz für überflüssig und möchte, dass der allgemein zur Verfügung stehende Parkraum knapper wird, weil sich einzelne Bürger auf Kosten der Allgemeinheit ihren privat nutzbaren Freiraum vergrößern? Mir ist dabei sehr wohl bekannt, dass die Nutzung der Stellplätze nicht vorgeschrieben werden kann, aber die Belegung mit anderen Zwecken (Abstellraum, Mülltonnensammelplatz, Gartensitzplatz etc) kann sehr wohl untersagt werden - was dann die Benutzung attraktiver macht. Anfrage stelle ich gerne auch via Einschreiben / Rückschein um eine aussagekräftige Antwort zu erhalten. Vielen Dank im voraus!

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Sonstiges #96a9-62

Hallo, bisher konnte man in den Außenparkplätzen am ICE Bahnhof immer mit GeldKarte bezahlen. Diese Funktion ist derzeit nicht möglich. Ich parke oft einen ganzen Tag und habe nicht immer 3 Euro in 1,2 , 0.5 Euro Münzen dabei. Deshalb fand ich das Angebot mit GeldKarte zu zahlen gut. Können Sie mir sagen wie der aktuelle Status ist und wann es wieder möglich ist damit zu bezahlen? Vielen Dank

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Sonstiges #ba68-61

Tankstellenpächter (Shell Station) kümmert sich nicht um Sauberhaltung des Gehwegs (zur Hopfengartenstraße). Unkraut sprießt an der Mauer, Müll sammelt sich an und verteilt sich über den Gehweg/die Straße.

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Sonstiges #b7bd-60

Habe soeben entdeckt, wie die Bebauungspläne funktionieren - Antrag Nr. 1 aus letztem Hinweis ist also erledigt. Dafür ein Neuer: Mir scheint, dass entweder der Neubau am Fußballplatz gegen den Bebauungsplan in signifikanter Weise verstoßen hat (denn "MI II SD 0,4" heißt ja wohl Mischgebiet, zwei Vollgeschosse mit Satteldach bis zu 40 Grad?) oder der Bebauungsplan "7/8 - "Jakobstraße / Wolsdorfer Straße" im Stadtteil Wolsdorf" ein kleines update benötigt?!?:

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Sonstiges #775c-59

Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Für einen Teil der Hubertusstrasse gibt es wohl einen Bebauungsplan, der leider nicht (mehr!) online abfragbar ist. Antrag: Alle Bebauungspläne werden öffentlich einsehbar auf die Homepage gestellt. 2. Laut diesem Bebauungsplan sollen zwei Vollgeschosse mit Dach erlaubt sein - wie kann dann oberhalb des 2. Vollgeschosses auf einem Teil eines Umbaus ein Kniestock von geschätzt 50 cm genehmigt werden? Bitte da um eine für Laien verständliche Antwort. 3. Für den Rest der Strasse gibt es keinen Bebauungsplan - hier gilt die ortsübliche Bebauung in der Nachbarschaft. Wie kann man einen Bebauungsplan beantragen, der 2 Vollgeschosse mit Satteldach bis zu 49 Grad ohne jeden weiteren Kniestock im Dachgeschoss und mit Gauben, die nur Räume mit mindestens 1/3 Dachschräge erlauben, vorschreibt? Oder hat die Stadtplanung vor, die Häuser um jeden Preis in die Höhe wachsen zu lassen? 4. Für Neubauten sind schon kurz nach Gründung der BRD Stellplätze nachzuweisen gewesen und nach der Landesbauordnung NRW auch in Siegburg als ständig benutzbar vorzuhalten vorgeschrieben - hält die Stadt Siegburg dieses Gesetz für überflüssig und möchte, dass der allgemein zur Verfügung stehende Parkraum knapper wird, weil sich einzelne Bürger auf Kosten der Allgemeinheit ihren privat nutzbaren Freiraum vergrößern? Mir ist dabei sehr wohl bekannt, dass die Nutzung der Stellplätze nicht vorgeschrieben werden kann, aber die Belegung mit anderen Zwecken (Abstellraum, Mülltonnensammelplatz, Gartensitzplatz etc) kann sehr wohl untersagt werden - was dann die Benutzung attraktiver macht. Anfrage stelle ich gerne auch via Einschreiben / Rückschein um eine aussagekräftige Antwort zu erhalten. Vielen Dank im voraus!

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Baustellen und Verkehr #d84e-58

Einbahnstraßenproblematik in der Kapellenstr. nicht nur zur Zeit der Kaldauer Kirmes. Im Moment ist die Kaldauer Hauptstr. wegen der Kirmes gesperrt. Dadurch haben wir regelrechten Durchgangsverkehr, Kaum ein Autofahrer hält sich an die Zone 30 und das schlimmste ist, das permanent Fahrzeuge gegen die Einbahnstraße fahren. ( die Einbahnstraßenregelung ist nicht aufgehoben worden). Man kann praktisch drauf warten wann der nächste wider verkehrt rum kommt. Da die Straße sehr eng ist, kommt es sehr oft zu Schwierigkeiten, wenn sich 2 Autos begegnen. Auch wenn keine Kirmes ist besteht die Problematik. Es fahren täglich viele Autos gegen die Einbahnstraße. Auch immer wieder die gleichen Anwohner die diese Regelung mißachten. Es wäre schön, wenn sich in diesem Anliegen etwas verbessern würde. Danke Mechthild Rutkowski

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Sonstiges #8be1-55

Sehr geehrte Damen u. Herren Seit Wochen belegt ein Anwohner aus der Mühlengrabenstr. mit ca. 5-6 Transportern (fährt für DHL) Straßenparkplätze die eigentlich für die Anwohner An den 6 Bäumchen/ Ecke Chemie-Faser-Allee gedacht sind. Teilweise stehen die Fahrzeuge auch tagelang nur, ohne das sie bewegt werden. Da hier für die Anwohner durch diesen Umstand kaum noch Parkplätze vorhanden sind ist sehr ärgerlich. Frage wäre hier(Ordnungsamt), ob dies zulässig ist, da es sich hier um gewerbliche Fahrzeuge handelt . M.f.G. G. Steimel

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