Grünanlagen & Spielplätze #070c-3010
Gespeichert von Anonymous (nicht überprüft) am 19. Oktober 2020 - 10:41Bezug: https://anliegen.siegburg.de/reports/5c3b-2923
Anlässlich eines Telefongespräches mit dem Kreis bzgl. der Veränderungen im Landschaftsplan Nr. 7 erhielt ich die Auskunft, dass auch bei geschützten Landschaftsteilen und Waldstücken die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers AM RAND auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen nicht erlischt. Öffentlich gewidmet sind nach meinem Kenntnisstand nicht nur im Strassenverzeichnis der Stadt gelistete Strassen sondern auch durch Gewohnheitsrecht entstandene Wege - wie die Verbindung zwischen der Riembergstrasse und dem Hotel Siegblick oder etwa nicht?
Im übrigen ist dem Text des Landschaftsplanes zwar zu entnehmen, dass Bäume und Kronen (egal ob tot oder nicht) nicht gestutzt werden dürfen, dies entbinde die Stadt jedoch nicht von ihren Verkehrssicherungspflichten für öffentlich gewidmete Verkehrsflächen und erlaubt sei mir der Hinweis, dass es auch peinlich wäre, wenn auf einem touristischen Weg ein der Stadt bekannt gemachter toter Ast jemandem auf den Kopf fällt?
Zu den Wegen auf dem Riemberg: Diese mögen ein wenig verwildert sein, angelegt sind sie aber schon vor dem zweiten Weltkrieg und Einheimischen immer noch gut erkennbar und allenfalls durch von der Stadt nicht weggeräumten Hindernissen durch Umgehungen ersetzt. Aber ein Betretungsverbot besteht für den nördlichen Riemberg ausweislich des Kreises absolut nicht.
Freue mich auf Ihre Antwort, gerne auch später, da aktuelle Themen dringender sind.
Geolocation is 50.79433745, 7.226889753036591